Der Staatsanwalt beginnt die Einvernahme mit einem kurzen Blick in die Runde der Anwesenden. Der Beschuldigte, ein Mann zwischen 20 und 25 Jahren, kommt aus Liberia. Ihm wird vorgeworfen, illegal in der Schweiz zu sein und mit Drogen gehandelt zu haben. Der Staatsanwalt stellt die Anwesenden per Nachnamen vor und beginnt mit den Pflichten und Rechten des Angeschuldigten. Dieser unterbricht den Staatsanwalt und fragt „Wer sind Sie?“.
Ein Polizist der Einsatzgruppe X hält am frühen Abend in der Nähe der Grossen Schanze in Bern einen Nordafrikaner auf, der sich leicht verdächtig verhält. Auf die Frage, was er da mache, und ob er seinen Ausweis zeigen könne, erwidert er: „Ja, aber wer bist du?“.
In beiden erwähnten Situation gibt es verschiedenen Deutungsmöglichkeiten dieser Interaktion.
Der Angehaltene, respektive der Angeschuldigte, versucht sein Gegenüber eventuell zu provozieren. Ein anderer Deutungsversuch könnte hingegen sein, dass die Person mit dieser Antwort ein Zeichen setzen will, sein Gegenüber mit Respekt (oder zumindest nicht respektlos) begegnen zu wollen.
Vertrauensfördernde Kommunikation beginnt damit, so wenig Misstrauen wie möglich zu erzeugen. Dies ist oft einfacher gesagt als getan. In beiden Fällen, die ich geschildert habe, könnten die Personen das Verhalten der Polizei und des Staatsanwaltes als abweisend und unfreundlich taxieren. Das wäre aus der Sichtweise mit ihrer kulturellen Prägung völlig nachvollziehbar.
Interkulturelle Kompetenz zeigt sich indem ich mir bewusst bin, dass wir unterschiedliche Mechanismen der Vertrauensbildung haben.
In der Schweiz (jetzt generalisiere ich) geschieht Vertrauensaufbau über Hinweise zur Kompetenz, Position oder Funktions eines Gegenübers. Autorität erkennen und anerkennen wir in der Schweiz primär aufgrund von Wissen, Können und vor allem aus der Funktion und Position. In vielen Kulturen basieren Vertrauensbekundungen aufgrund von Alter, Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe und Selbstoffenbarung (Informationen zu meiner Person). Je mehr ich über dich weiss, umso mehr bin ich bereit dir einen Vertrauensvorschuss zu geben. Über den Austausch von Informationen zur Person (Name, Wohlbefinden, Herkunft, Wohnort usw) wird Vertrauen aufgebaut. Dies sowohl im persönlichen wie beruflichen Umfeld. Das Überspringen von Informationsaustausch zur Person wird häufig als mangelnden Respekt und Zementierung der Machtposition gedeutet. Das ist wahrscheinlich im Fall des Staatsanwaltes im obengenannten Beispiel der Fall gewesen. Ich habe den Staatsanwalt dazu ermutigt kurz zu erklären, warum bei uns in der Schweiz von Informationen zur Person abgesehen werden und dass er es überhaupt nicht als respektlos oder beleidigend meint, wenn er gleich mit Fragen zur Sache kommt.
Bei meiner Arbeit in kulturell gemischten Kontexten erkläre ich, warum ich mir je mehr oder weniger Zeit nehme, um mich vorzustellen. In Bangladesch oder Kenia nehme ich mir ausführlich Zeit um mich über meine Person, familiäre Situation und meine Erfahrungen auszutauschen. Damit gebe ich zu erkennen, dass ich als Person nachbar und vertrauenswürdig bin. Ich gebe den Beteiligten somit die Möglichkeit, im Dialog mit mir in Verbindung zu treten.
Bei Anhaltungen, Einvernahmen und anderen Situationen in denen ein Machtgefälle herrscht, ist es umso wichtiger kurz darauf hinzuweisen, dass die Grundeinstellung von Respekt und Höflichkeit bestimmt ist, auch wenn zu einem Gespräch über die Person usw keine Gelegenheit besteht. Gerade in Einvernahmen, Befragungen usw hilft das dem Beschuldigten oder der Auskunftsperson unsere oft sehr starke Zielorientierung, unser Tempo und resultatorientiertes Vorgehen zu verstehen.
Wir schlagen in der Schweiz oft ein sehr hohes Tempo an und sind produktiv. Wenn ich von der Arbeit in anderen kulturellen Kontexten wieder in die Schweiz komme fällt mir auf, wie wenig Zeit wir im beruflichen Kontext in Beziehungsaufbau stecken. Da kann ich nachvollziehen, dass wir für viele Ausländer als abweisend und „kalt“ herüberkommen, auch wenn wir dies nicht so meinen.